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„Ich steh' an Deiner Seite !”

Mein Auftrag

Für mich als Verfahrensbeistand  ist wichtig, dass wir deinen „Kindeswillen“ und dein „Kindeswohl“ schützen.

Den Eltern oder dem Amt für Kinder, Jugend und Familie gegenüber verhalte ich mich wie ein Anwalt des Kindes. Jedes Kind hat ein Recht auf einen Verfahrensbeistand, der von der Familienrichterin oder dem  Familienrichter bestellt wird.

Kinder und Jugendliche stehen im Mittelpunkt

Als Verfahrensbeistand vertrete ich dich und deinen Kindeswillen vor dem Familiengericht. Ganz einfach: „Ich steh‘ an deiner Seite“. Ich vertrete dich und deinen Kindeswillen vor dem Familiengericht. Ganz einfach: „Ich steh’ an deiner Seite“. Jedes Kind und jeder Jugendliche hat einen Kindeswillen, eben Wünsche und Bedürfnisse, was sich ändern soll. Dabei achte ich auch auf dein „Kindeswohl“, sprich: was tut dir in deiner familiären Situation gut und was nicht?

Meist lernen wir uns bei Dir zuhause kennen. Wir spielen gemeinsam dein Lieblingsspiel, machen etwas Kreatives oder „chillen“. Sicherlich kannst du mir von deinem Hobby erzählen oder von deiner familiären Situation. Und, wir dürfen auch mal schweigen.

Dein Wille als Kind ist wichtig

Mir darfst du alle deine Fragen stellen und ich versuche sie dir möglichst zu beantworten. Ich werde dein Erzähltes – wie bei einem Brief – aufschreiben und dem Familienrichter geben, der dich in einer „richterlichen Anhörung“ in einem Spielzimmer im Gerichtsgebäude kennenlernen wird. „Ich steh’ auch hier an deiner Seite“ – denn du kannst im Gespräch mit dem Richter gelassen bleiben. Du wirst alle seine Fragen richtig beantworten, denn du sprichst für dich und das ist immer richtig. Erzähle, was dir am Herzen liegt und nun hast du die Chance zu erklären, was sich in deiner Familie unbedingt ändern soll. Dein Wille als Kind ist wichtig.

Und für mich als Verfahrensbeistand ist wichtig, dass wir deinen „Kindeswillen“ und dein „Kindeswohl“ schützen.

Den Eltern oder dem Amt für Kinder, Jugend und Familie gegenüber verhalte ich mich wie ein Anwalt des Kindes. Jedes Kind hat ein Recht auf einen Verfahrensbeistand, der von der Familienrichterin oder dem Familienrichter bestellt wird.



Mein Buch

„Ich steh’ an deiner Seite“ hilft Dir zu verstehen, was vor und während der Verhandlung wichtig ist.

Definitionen und Verfahren einfach erklärt, mit anschaulichen Illustrationen.

 

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